Sexual-Aufklärung in Österreichischer Gebärdensprache

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Beziehung & Alter

Beziehung & Alter

Ab 14 Jahren darfst du Sex haben, mit wem du willst. In unserem Video zu “Sex und Recht” haben wir das schon auch für dich erklärt. Wenn du noch nicht 14 Jahre alt bist, dann darfst du Sex mit einer Person haben, die maximal 3 Jahre älter ist. ZB 14, 15 oder 16 Jahre alt. Sex zwischen zB einem 13jährigen Mädchen und einem 17jährigen Jungen ist allerdings verboten. Die ältere Person muss dann mit einer Strafe rechnen.

Warum sind manche Beziehungen nicht erlaubt?

Warum ist eine Beziehung von unter 14-jährigen mit älteren Personen verboten? Sie sind ein Schutz für die Jugendlichen. Damit sie nicht von älteren Personen ausgenutzt werden. Wenn du 14 Jahre alt bist, gibt es diese Regel nicht mehr. Du solltest trotzdem vorsichtig sein, wenn du zB 16 Jahre alt bist und sich eine wesentlich ältere Person für dich interessiert. Frag dich, warum die Person an dir interessiert ist. Wie sehen eure Lebens-Welten aus? Wie sieht euer Alltag aus? Habt ihr ähnliche Vorstellungen von einer Beziehung? Habt ihr gemeinsame Hobbies? Was ist mit Sex und Zärtlichkeiten? Als Erwachsene_r hat man oft einen Job, ist finanziell unabhängig, hat Alltags-Sorgen und hat schon Erfahrungen mit Beziehungen. Als Jugendliche_r wohnt man meistens bei seinen Eltern, bekommt Taschen-Geld, geht in die Schule oder macht eine Ausbildung. Vielleicht führt man auch gerade erst seine erste Beziehung. Kann man diese beiden Welten miteinander verbinden? Gibt es einen gemeinsamen Freundeskreis? Fühlt man sich unter den Freund_innen des_r Partner_in wohl? Gibt es gemeinsame Gesprächs-Themen? Gibt es eine gemeinsame Lebens-Basis? Am besten vertraust du deinem eigenen Gefühl.

Darf ich heiraten, wen ich möchte?

Wenn du heiraten möchtest, ist das Alter auch wichtig. Unter 16 Jahren darf man nicht heiraten. Wenn beide Partner_innen 18 Jahre alt sind oder älter, kann man heiraten. Zwischen 16 und 18 Jahren kann man heiraten, wenn einige Punkte erfüllt sind:

  • Ein_e Partner_in muss schon 18 Jahre alt sein
  • Die Erziehungsberechtigen des_r minderjährigen Partner_in müssen zustimmen
  • Das Gericht muss den_die minderjährige_n Partner_in für “mündig” erklären. Mündig bedeutet, dass man reif genug ist, um eine Ehe zu führen und zu verstehen, welche Rechte und Pflichten man in einer Ehe hat.

Hast du Fragen zum Thema? 

Hier findest du wichtige Gebärden & Erklärungen zum Thema:

Blind Date - Date - Grooming - One-Night-Stand - Pädophilie - Zwangsheirat

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